Was sollte im laufenden Betrieb beachtet werden?
Wöchentlich sollte eine Sichtkontrolle durchgeführt werden und monatlich sollte der ordnungsgemäße Zustand der Rückbrandsicherung, Steuerung, Luft- und Rauchgasführungen kontrolliert werden. Die Reinigung der Wärmetauscherflächen sollte regelmäßig durchgeführt werden, da 1 mm Rußbelag bereits 4 % Wirkungsgradverlust zur Folge hat. Halbautomatische Reinigungseinrichtungen regelmäßig betätigen, damit es nicht zum Blockieren kommt!
Der Betrieb und die Störungsbehebung sind entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung (im Heizraum aufbewahren) auszuführen.
Was darf verheizt werden?
Nur jene Brennstoffe, die im entsprechenden Prüfbericht des Kessels angeführt sind. Das Verbrennen von Kunststoffen, Farb- bzw. Glanzzeitschriften, Küchen- oder Gartenabfällen etc. ist verboten und senkt den Wirkungsgrad und die Lebensdauer des Heizkessels.
Wie erfolgt die Brennstoffeinlagerung?
- Pellets werden vom Pumpwagen über Schläuche (max. 30m) in den Lagerraum befördert.
- Scheitholz: Über Abwurfschächte oder ebenerdig auf Europaletten mittels Hydraulikhubwagen.
- Hackgut: Der Lagerraum sollte nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass das Hackgut abgekippt werden kann. Ansonsten müssen Befüllschnecken, Förderbänder oder Gebläse eingesetzt werden.