Allgemeine Informationen über Kleine Holzgas Kraft-Wärme-Kopplungen
Förderungsmöglichkeiten für Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen:
Derzeit besteht die Möglichkeit einer Investitionsförderung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur Eigenversorgung mit einer Leistung von mehr als 50 kW elektrisch.
Förderrichtlinien Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen von Seiten der KPC
Im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kann für Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen bis 50 KWel ein Investitionszuschuss beantragt werden. Im Jahr 2024 finden diesbezüglich zwei Fördercalls statt: 08.05.2024 bis 22.05.2024 sowie vom 11.09.2024 bis 25.09.2024. Das Fördervolumen für diese Investitionsförderung beträgt jeweils
2 Mio. Euro bzw. beträgt der Fördersatz maximal 2.250 Euro/kWel.
Für das EAG-Marktprämiensystem ist der Gebotstermin für 2024 der 18.06.2024 mit einem Ausschreibungsvolumen von 15.000 kWel und für 2025 ist der Gebotstermin der 17.06.2025 mit einem Ausschreibungsvolumen von 7.500 kWel.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Förderstellen - Kontakt: | |
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) | OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG |
Türkenstraße 9, 1090 Wien | Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien |
Serviceteam Biomasse-KWK und Holzgaserzeugung | EAG-Abwicklungsstelle |
Tel.: 01 31631-719 | Tel.: 05 787 660 |
www.umweltfoerderung.at | www.eag-abwicklungsstelle.at |
Nähere Informationen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
für Biomasse-KWK-Anlagen erhalten Sie bei der:
IG Holzkraft
Graben 19/5, 1010 Wien
Tel.: 01 93087 3127
www.ig-holzkraft.at
Anbieter von Holzgas-Kleinanlagen Kraft-Wärme-Kopplungen:
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